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Phrase: 4 Mnner

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  36v  Zwei weisen den Dingflüchtigen auf die Folgen seiner Flucht hin und zwei stehen wohl zur Unterstützung des Klägers bereit. Gegürteter Rock, teilweise gestreift, Beinlinge und Knebel- bzw. Schnabelschuhe. Nicht alle vollständig gezeichnet.  1 
 2  49v  Fallen dem Grafen beim Zerbrechen des Holzes in den Arm, denn sie wollen ihn an der Teilung des Gerichtslehens hindern. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe.  1 
 3  52v  Der Rechte hebt den Rockschoß (Ausdruck der Bereitschaft zur Gewettezahlung) und die anderen bestätigen die Ansprüche von Graf und Vogt auf ein Gewette von 60 Schillingen. Gegürteter Rock und Beinlinge. Nicht alle vollständig gezeichnet.  1 
 4  66v  Müssen eigentlich zum Gerichtstag anwesend sein und dann Zeugnis ablegen, deshalb wohl Schwurgestus. Falls sie nicht erscheinen, gelten sie als Zeugenbeweis für den Mann und gegen ihren Herrn. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 5  72v  Haben wohl das jeweilige Haus, in dem sie sich befinden, in ihrer einfachen Gewere. Die 3 Zeugen beschwören ihre tatsächliche Sachherrschaft darüber. Rock.  1 
 6  76v  Sind als Mitvasallen der Prozeßpartei Begleiter im Lehensgericht und beraten diesen bei seiner Antwort. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. Nicht alle vollständig gezeichnet.  1 
 

 
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